Allgemeine Geschäftsbedingungen Deutsche Post AG LESERSERVICE

 

1. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge zwischen der Deutschen Post AG, nachfolgend Deutsche Post, und dem Abonnenten über die regelmäßige Lieferung von Zeitungen und Zeitschriften.
  2. Die Lieferungen und Leistungen der Deutschen Post erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB. Ergänzend gelten die im Angebot zur Bestellung angegebenen besonderen Bedingungen.
  3. Der Bezug von Zeitungen und Zeitschriften über die Deutsche Post ist nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland möglich. Ein Anspruch auf Lieferung außerhalb der Grenzen der Bundesrepublik Deutschland besteht nicht.

2. Begründung des Vertragsverhältnisses

  1. Die Bestellung der Zeitung/Zeitschrift durch den Abonnenten ist ein bindendes Angebot. Die Deutsche Post kann dieses Angebot selbst oder über ein beauftragtes Dienstleistungsunternehmen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung innerhalb von 2 Wochen annehmen.
  2. Die Betreuung und Verwaltung der Abonnementverträge nach diesen AGB werden für die Deutsche Post von einem Dienstleistungsunternehmen wahrgenommen.

3. Lieferung und Leistung

  1. Die regelmäßige Belieferung beginnt je nach Verlag und Erscheinungsweise des bestellten Titels ca. 3 bis 6 Wochen nach der Bestellung durch den Abonnenten.
  2. Der Transport und die Zustellung der Zeitungen/Zeitschriften erfolgen in der Regel durch die Deutsche Post Presse Services.

4. Obliegenheiten des Abonnenten

Der Abonnent ist verpflichtet, die Zeitung/Zeitschrift für die Dauer des Vertragsverhältnisses abzunehmen und den vereinbarten Bezugspreis zu zahlen (Zahlungspflicht entfällt bei kostenlosem Testbezug).

5. Bezugsentgelte

  1. Der Abonnent hat für die Zeitungen/Zeitschriften die vereinbarten Bezugspreise im Voraus zu entrichten.
  2. Die Bezugspreise unterliegen der geltenden Preisbindung des herausgebenden Verlages. Die Deutsche Post wird daher die Bezugspreise anpassen, wenn der jeweilige Verlag den gebundenen Endpreis der Zeitung/Zeitschrift aufgrund gestiegener Vertriebs-, Lohn-, Druck- und/oder Papierkosten erhöht. Sofern die Erhöhung der Bezugspreise nach Vertragsabschluss mehr als 10% pro Jahr beträgt, wird das Recht eingeräumt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Übt der Abonnent das Recht aus, ist die Deutsche Post berechtigt, gewährte Prämien für den Abschluss bzw. die Vermittlung des Abonnements anteilig, bemessen an den nicht mehr gelieferten Zeitungen/Zeitschriften, zurückzufordern.
  3. Die Deutsche Post ist berechtigt, unbeschadet weiter gehender Ansprüche, bei Zahlungsverzug Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB) zu berechnen.

6. Lieferstörungen

Bei Lieferstörungen der Zeitungen/Zeitschriften infolge höherer Gewalt einschließlich Streik und Aussperrung gelten die gesetzlichen Vorschriften, d.h., der Abonnent wird von der Zahlungsverpflichtung ebenso befreit wie die Deutsche Post von der Lieferpflicht.

7. Vertragsdauer und Kündigung

  1. Der Vertrag gilt zunächst für die im Angebot beschriebene Mindestlaufzeit. Eine Kündigung innerhalb der vereinbarten Mindestbezugszeit ist nicht möglich. Die Kündigungsfrist zum Ende der Mindestbezugszeit ergibt sich aus dem der Bestellung zugrunde liegenden Angebot. Nach Ablauf der jeweiligen Mindestbezugszeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit. Der Vertrag kann dann von jeder Vertragspartei mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
  2. Das Recht beider Parteien, den Vertrag aus wichtigem Grunde, gegebenenfalls auch fristlos zu kündigen, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt bei Zahlungsverzug oder dann vor, wenn eine Partei schuldhaft gegen eine von ihr in diesem Vertrag übernommene wesentliche Verpflichtung verstößt und den Verstoß trotz Abmahnung mit angemessener Frist nicht innerhalb der gesetzten Frist abstellt. Ein wichtiger Grund, der zur Kündigung ohne Einhaltung einer Frist berechtigt, liegt für die Deutsche Post auch dann vor, wenn der mit der Belieferung beauftragte Verlag eine Zustellung der Zeitschrift an den vom Abonnenten gewünschten Erfüllungsort verweigert. Über diesen Umstand wird die Deutsche Post den Abonnenten unverzüglich und gleichzeitig mit der Kündigung unterrichten und etwaig erbrachte Vorleistungen unverzüglich zurückerstatten.
  3. Die Kündigung ist in Textform (z. B. per Brief/E-Mail oder über das Online-Kündigungsformular) auszusprechen.

8. Sonstige Bestimmungen

  1. Der Abonnent teilt Änderungen, die sich auf die Durchführung der Leistungen (z. B. Änderung der zustellfähigen Hausanschrift) und auf das Vertragsverhältnis (Namensänderung) auswirken, der betreuenden Stelle unverzüglich schriftlich mit. Änderungen und die Aufhebung von Abonnementverträgen bedürfen der Schriftform. Preisanpassungen bleiben von diesem Formerfordernis unberührt.
  2. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien gilt deutsches Recht.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen aus Verträgen, die diesen AGB unterliegen, ist Bonn.

Stand: Februar 2024
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